Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

Von der gerichtlichen Bestellung bis zur abschließenden Abrechnung – wir begleiten Nachlass- und Betreuungsverfahren mit klarer Struktur.

Auftraggeber

Nicht nur im gerichtlichen Auftrag

Nachlasspflegschaften und Berufsbetreuungen üben wir im Auftrag der zuständigen Gerichte aus. Darüber hinaus können uns auch Privatpersonen, Erbengemeinschaften, Unternehmen und Institutionen direkt – privatrechtlich – beauftragen, etwa mit der Erbenermittlung, der Bewertung und Abwicklung eines Nachlasses oder der Klärung offener Nachlassfragen.

01 · Nachlasspflegschaft

Sicherung und Verwaltung ungeklärter Nachlässe

Ist bei einem Todesfall unklar, wer erbt, oder sind die Erben zunächst nicht bekannt oder nicht auffindbar, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Wir übernehmen diese Aufgabe gewissenhaft und im Sinne der späteren Erben.

Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Sicherung und Erhaltung des Nachlasses, dieser wird in Besitz genommen und unter Aufsicht des Nachlassgerichtes verwaltet
  • Sichtung, Ordnung und Prüfung von Konten, Verträgen und rechtlichen Unterlagen
  • Klärung offener Verbindlichkeiten und Forderungen
  • Kommunikation mit Banken, Behörden und Vertragspartnern
  • Regelmäßige Berichterstattung an das Nachlassgericht. Es ist ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und einzureichen. Es besteht die Pflicht zur Rechnungslegung gegenüber dem Nachlassgericht
  • Vertretung der unbekannten Erben in allen den Nachlass betreffenden Aufgaben
  • Übergabe des Nachlasses an die endgültig ermittelten Erben

Erfahrungsbereiche

Womit wir uns auskennen

  • Sachverhalte mit Auslandsbezug
  • Aufdeckung von Versicherungsbetrug
  • Vollmachtmissbrauch mit erheblichem Vermögensschaden
  • Rückabwicklung von Immobilienübertragungen
  • Veräußerung von Immobilien und Grundstücken
  • Sicherstellung, Bewertung und Verwertung von Fahrzeugen
  • Eigenständige Erbenermittlungen bis zum 4. Grad
  • Abwicklung digitalen Nachlasses (u. a. E-Mail-, Google-, Apple- und Bezahlkonten)

Für spezielle Fragestellungen arbeiten wir zudem mit einem bewährten Netzwerk zusammen – u. a. mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilien, Gutachtern für Kunst und Schmuck sowie international tätigen Erbenermittlern.

  • Auswertung von Personenstands- und Nachlassunterlagen
  • Ahnen- und Verwandtschaftsrecherche zur Feststellung der gesetzlichen Erbfolge
  • Recherche und Kontaktaufnahme auch bei Erben im Ausland
  • Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und Register­stellen
  • Zusammenstellung der für das Nachlassgericht erforderlichen Nachweise

02 · Erbenermittlung

Erben finden – auch über Grenzen hinweg

Nicht selten sind Erben zunächst unbekannt, verzogen oder im Ausland ansässig. Wir recherchieren systematisch, um die gesetzlichen Erben zweifelsfrei zu ermitteln – national wie international.

Außerdem

Berufsbetreuung

Neben Nachlasspflegschaften übernehmen wir – je nach Beauftragung durch das zuständige Gericht – auch Berufsbetreuungen und vertreten die Interessen der betreuten Personen in den festgelegten Aufgabenkreisen, zuverlässig und in enger Abstimmung mit dem Betreuungsgericht.

Im Hintergrund

Sorgfältige Abrechnung, damit alles nachvollziehbar bleibt

Gerichte und Beteiligte können sich auf eine saubere, nachvollziehbare Abrechnung aller Vorgänge verlassen – intern betreut durch unser Team für Finanzen und Rechnungswesen.

Transparente Rechnungslegung

Von der laufenden Buchführung bis zur abschließenden Vergütungsabrechnung gegenüber dem Gericht.

Wir sind für Ihren Fall die richtigen Ansprechpartner?

Sprechen Sie uns an – wir klären gerne unverbindlich, wie wir helfen können.

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