Leistungen
Von der gerichtlichen Bestellung bis zur abschließenden Abrechnung – wir begleiten Nachlass- und Betreuungsverfahren mit klarer Struktur.
Auftraggeber
Nachlasspflegschaften und Berufsbetreuungen üben wir im Auftrag der zuständigen Gerichte aus. Darüber hinaus können uns auch Privatpersonen, Erbengemeinschaften, Unternehmen und Institutionen direkt – privatrechtlich – beauftragen, etwa mit der Erbenermittlung, der Bewertung und Abwicklung eines Nachlasses oder der Klärung offener Nachlassfragen.
01 · Nachlasspflegschaft
Ist bei einem Todesfall unklar, wer erbt, oder sind die Erben zunächst nicht bekannt oder nicht auffindbar, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Wir übernehmen diese Aufgabe gewissenhaft und im Sinne der späteren Erben.
Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:
Erfahrungsbereiche
Für spezielle Fragestellungen arbeiten wir zudem mit einem bewährten Netzwerk zusammen – u. a. mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Immobilien, Gutachtern für Kunst und Schmuck sowie international tätigen Erbenermittlern.
02 · Erbenermittlung
Nicht selten sind Erben zunächst unbekannt, verzogen oder im Ausland ansässig. Wir recherchieren systematisch, um die gesetzlichen Erben zweifelsfrei zu ermitteln – national wie international.
Außerdem
Neben Nachlasspflegschaften übernehmen wir – je nach Beauftragung durch das zuständige Gericht – auch Berufsbetreuungen und vertreten die Interessen der betreuten Personen in den festgelegten Aufgabenkreisen, zuverlässig und in enger Abstimmung mit dem Betreuungsgericht.
Im Hintergrund
Gerichte und Beteiligte können sich auf eine saubere, nachvollziehbare Abrechnung aller Vorgänge verlassen – intern betreut durch unser Team für Finanzen und Rechnungswesen.
Von der laufenden Buchführung bis zur abschließenden Vergütungsabrechnung gegenüber dem Gericht.